Tiefbauarbeiten

Neue Gesetzgebung

Sehr geehrte Hausbesitzer,
laut Statistik ist mindestens jedes zweite private Abwassersystem sanierungsbedürftig. Ihr Abwassersystem setzt sich aus dem häuslichen Abwasser und dem Niederschlagswasser zusammen. Diese Grundleitungen sind in der Regel im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Rohrleitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführt. Die Verantwortung für den einwandfreien Zustand dieser Grundleitungen trägt laut Gesetzgeber der Haus- und Grundstückseigentümer. Da Undichtigkeiten in Folge von Rohrleitungsbeschädigungen, Setzungen Wurzeleinwuchs oder ähnlichem nicht ungewöhnlich sind, wird durch das Wasserhaushaltsgesetz die Anforderung der Dichtheit geregelt.

Doch lassen sie sich von der kommenden, gesetzlichen Pflicht der Dichtheitsprüfung nicht unter Druck setzen. Informieren Sie sich umfänglich – wir beraten Sie gerne!

Die Grundstücksentwässerung

Die Grundstücksentwässerung übernimmt Schmutz- und Regenwasser aus der Gebäudeentwässerung, Also aus Bodeneinläufen bzw. Fallleitungen im und am Gebäude. Die Abwasserleitungen unterhalb der Bodenplatte des Hauses und unter dem Grundstück außerhalb des Gebäudes bezeichnet man bis zum Kontrollschacht auf dem Grundstück als Grundleitungen. Ist kein solcher Schacht vorhanden, reicht die Grundleitung bis zur Grundstücksgrenze. Im Fall der Mischentwässerung gibt es nur eine Grundleitung, im Falle der Entwässerung im Ternnsystem je eine für Schmutz- und für Niederschlagswasser.

  1. Regenfallrohre
  2. Niederschlagswasser-Grundleitung
  3. Niederschlagswasser-Schacht
  4. Niederschlagswasser-Anschlusskanal
  5. Öffentlicher Regenwasserkanal
  6. Schmutzwasser-Fallleitung
  7. Schmutzwasser-Grundleitung
  8. Schmutzwasser-Schacht
  9. Schmutzwasser-Anschlusskanal
  10. Öffentlicher Schmutzwasser-Kanal
  11. Grundstücksgrenze

Ihre Fragen

Warum ist eine Dichtheitsprüfung notwendig?

Zum Schutze des Bodens, des Grundwassers und der Kläranlagen ist es von großer Bedeutung, dass Ihre Abwasserleitungen dicht sind. Entscheidend hierfür ist für private Grundstückseigentümer §18b des Wasserhaushaltsgesetzes. Doch als Hausbesitzer sollten Sie auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus an einer Inspektion Ihrer Abwasseranlage interessiert sein. Wasserschäden sind oftmals die Folge defekter Rückstauklappen oder Leckagen in Ihrem Abwassersystem.

Wie lasse ich meine Grundstücksentwässerung richtig prüfen?

  • Beratung und Sichtprüfung durch zertifiziertes Unternehmen
  • Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
  • Fachgerechte und aussagefähige TV-Inspektion nur in Verbindung mit vorheriger Reinigung
  • Dokumentation der Leitungen hat durch Prüfprotokoll und DVD zu erfolgen

Unser Service:

  • Kostenlose erste Beratung vor Ort
  • Fachgerechte Zustandsbescheinigung vor Arbeitsbeginn
  • Dienstleistungen erfolgen freundlich, gründlich und sauber
  • Unentgeltliche Prüfung unserer Arbeiten vor Ablauf der Garantiefrist
  • Festpreisgarantie vor Arbeitsbeginn

Unsere Leistungen

  • Dichtheitsprüfungen nach DIN 1986-30/160
  • TV-Inspektion mittels Kanalkamera inkl. schwenkbaren Objektivs
  • Rohrreinigung/ Hochdruckspülung
  • Rohrsanierung
  • Leckageortung
  • Rückstausicherung

Unser Aktionspreis:

Beratung bzgl. Dichtheitsprüfung inkl. einer
Kanalinspektion mittels TV-Kanalkamera

€ 169